Einzelsitzungen Absagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Ansonsten wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Baden (Schweiz).